LPG-Autogas bleibt über 2018 hinaus steuerbegünstigt.
LPG-Autogas bleibt über 2018 hinaus steuerbegünstigt. Das ist die gute Nachricht, auf die über 550.000 Autofahrer gewartet haben. Der Finanzausschuss im Bundestag änderte in dieser Woche den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (18/11493, 18/11927), der das Ende dieser Steuerbegünstigung für LPG-Autogas zu Ende 2018 vorgesehen hatte, in einigen wichtigen Punkten. Die von den Fraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten Anpassungsanträgen sehen vor, dass die Steuerbegünstigung/Subventionierung für Autogas bis Ende 2022 verlängert wird. Das ist erst einmal die positive Nachricht mit der entsprechenden Signalwirkung.
Dass die Subventionierung um jährlich 20 Prozent abgeschmolzen wird ist dabei Makulatur, da es in der Summe um 12,4 Cent, verteilt auf 4 Jahre, geht. Pro Jahr somit 3,1 Cent. Betrachtet man die täglichen Preisdifferenzen von nicht selten 12 Cent pro Tag beim Mineralöl, schafft diese Lösung des Bundestages eine nicht unerhebliche Planungssicherheit für den Autofahrer, der auf die preiswerten und umweltschonende Alternative LPG-Autogas setzt. Ab dem Jahr 2023 kommt dann der reguläre Steuersatz von 409 Euro je 1.000 Kilogramm LPG-Autogas zum Tragen. Neben den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD stimmten auch die Fraktion Die Linke, welche sich zuvor mit einem Änderungsantrag für die Verlängerung der Steuerbegünstigung von LPG-Autogas ausgesprochen hatte, für den Gesetzentwurf. Leider enthielt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, was aufgrund der positiven Umweltbilanz der Kraftstoffalternative LPG-Autogas für sehr viel Verwunderung gesorgt hat.
Aus dem Änderungsantrag der Koalition geht weiterhin hervor, dass die Steuerausfälle durch die verlängerte Steuerermäßigung für LPG-Autogas im Jahr 2019 auf 105,6 Millionen Euro beziffert werden. 2020 schlagen diese mit 79,2 Millionen zu buche, 2021 mit 52,8 Millionen und 2022 noch mit 26,6 Millionen. Auch schon im war ursprüngliche Entwurf war vorgesehen, die Subventionierung für Compressed Natural Gas (CNG) und Liquefied Natural Gas (LNG) bis Ende 2026 zu fortzuführen, jedoch ab dem Jahr 2024 sukzessive abzusenken. Diese Regelung wurde beibehalten. Ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion sagte, dass mit den Änderungen die nationalen Steuerbegünstigungen an das EU-Beihilferecht angepasst werden wird. Damit stellte er die Verständigung über die Verlängerung der Steuerermäßigung für LPG-Autogas hervor und verwies auch auf die per Änderungsantrag eingefügte Fortführung der Steuererleichterung für LPG-Autogas für den öffentlichen Personennahverkehr bis zum 31. Dezember 2022.
Nicht nur durch den Entwurf erklärte die SPD-Fraktion, dass man hiermit ein Ziel aus dem Koalitionsvertrag umsetze. Zudem setze dieses Vorhaben außerdem Lenkungsimpulse, zugunsten der Klimabilanz. Auch die Linksfraktion begrüßte es, dass die Koalition ihr Ziel umgesetzt habe, die Fortführung der Steuerbegünstigung von LPG-Autogas. Weiterhin, so der Wehrmutstropfen, hätte sich nicht zuletzt nur die Fraktion aber über eine Gegenfinanzierung der Steuerausfälle durch eine entsprechende Streichung von Subventionen für Diesel gewünscht. Dieses hätten wir logischerweise auch befürwortet. Angesichts immer neuer Hiobsbotschaften aus dem Reich der Dieselfahrzeuge. Eine Studie von „Nature“ sagt, 2005 habe es mehr als 100.000 Tote durch Diesel-Abgase gegeben. Der Betrug mit Abgaswerten habe 38.000 Menschen auf dem Gewissen. Quelle: FAZ vom 16.05.2017. Angesichts vieler Fakten mag die Aussage des Bündnis 90/Die Grünen irritieren, denen geht der Gesetzentwurf lediglich „in die richtige Richtung“. Denn aus ökologischer Sicht würde dieser Mängel aufweisen. Es sei notwendig, so die Aussage des Bündnis 90/Die Grünen, zu einer Besteuerung nach Energiegehalt und Ausstoß von Kohlendioxid zu kommen. Zur Erinnerung, LPG-Autogas verbrennt bereits umweltfreundlicher als Benzin – vom Diesel ganz zu schweigen. So verringert sich der Schadstoffausstoß von Stickoxiden um etwa 80 % und der von unverbrannten Kohlenwasserstoffen um 50 %. Der CO2-Ausstoß wird im Autogas-Betrieb um circa 18% reduziert.