Seit 01.10.2017 nur noch Abnahmen nach ECE-R115 möglich.
Seit dem 01.10.2017 werden die Verlautbarungen aus dem Verkehrs – Blatt, Heft 1 Ausgabe 2004 umgesetzt. Ab sofort sind nachgerüstete Autogasanlagen nach ECE R 115 abzunehmen.
Das bedeutet einheitliche Bedingung für die Genehmigung der:
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Speziellen Nachrüstsyteme für Flüssiggas (LPG) zum Einbau von Kraftfahrzeugen zur Verwendung von Flüssiggas in ihrem Antriebssystem.
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Die ECE R 115 dient als Grundlage für die Systemgenehmigung von Nachrüstanlagen sowie die Einzelabnhame von individuellen Umrüstlösungen. Die verwendeten Komponenten müssen nach der ECE R 110 bzw. R 67 genehmigt sein.
Kurz gesagt, gehören Abnahmen für Fahrzeuge mit einer Typgenehmigung von Euronorm 3 – 6 auf Basis eines Abgasgutachtens in Verbindung mit der Abnahme nach § 19.2 der Vergangenheit an. Ab sofort muss eine ECE – R 115 vorliegen, es sei denn das Fahrzeug hat die Euronorm bis E2, oder D3 – D4 oder das Fahrzeug hat keine Typgenehmigung (TSN: 000)
Möchten Sie in Erfahrung bringen ob für Ihr Fahrzeug eine ECE R 115 verfügbar ist? Dann senden Sie uns bitte einen Scan der Fahrzeugpapiere – Teil I der Kraftfahrzeugzulassung (Fahrzeugschein). Diesen können Sie uns per Mail an anfrage (at) autogastanken24.de senden oder im Anfrageformular hochladen.