Vorschriften für Gasanlagen – und wie wichtig die Wahl des richtigen Einbaubetriebes ist.
Mit dem 1. April 2006 sollte sich für “Gasfahrer”, Werkstätten und die gesamte Autogasbranche einiges ändern. Denn mit diesem Datum sind die neuen Vorschriften für die Genehmigung von Gasanlagen, die Prüfungen der Gasanlagen nach dem Einbau sowie die Anerkennung und Schulung der Werkstätten, welche die Prüfungen der Gasanlagen durchführen dürfen, in Kraft getreten.
Autogas ist vertrauenssache.
Es sollte damit u.a. verhindert werden, dass wie vor Jahren in anderen Ländern passiert, unprofessionelle Einbaubetriebe das Vertrauen der Verbraucher missbrauchen. Leider hat diese Novellierung das Ziel nicht ganz erreicht, denn es kommen immer noch ständig neue Firmen auf den Markt, die Schlupflöcher finden und mit den Super-Sonder-Angeboten viel versprechen was sie nicht halten – können. Autogas ist vertrauenssache, es gibt für den qualitativ hochwertigen Einbau praktisch keine Sonderangebote. Entweder es wird an Zeit gespart oder am Material oder aber am Personal. Denn dann baut der polnische Subunternehmer ein.
Aber zurück zu den Vorschriften. Diese waren bezüglich der Druckbehälterverordnung dadurch gekennzeichnet, dass sie sowohl die Vorschriften und Bestimmungen für Fahrzeughalter, Behörden und die prüfenden Stellen enthielten. Durch die Novellierung wurde dies geändert. So enthalten der Paragraph 41a und die Anlage XVII der StVZO alle relevanten Vorschriften für Halter von Fahrzeugen die mit Autogasanlagen nach ECE-R 67 (Flüssiggas – LPG) oder ECE-R 110 (Erdgas – CNG – Liquefied Natural Gas) nachgerüstet wurden. Diese Vorschriften sind auf alle mit Autogasanlagen nachgerüsteten Fahrzeuge anzuwenden, die nach den Regelungen ECE-R 67, ECE-R 110 oder ECE-R 115 (Nachrüstsysteme für LPG und CNG) genehmigt wurden.
Vielfach unfachmännische Autogas Umrüstungen.
Für die Einbaubetriebe von Autogasanlagen sind hierbei die Gassystemeinbauprüfung (GSP) und die wiederkehrenden und sonstigen Gasanlagenprüfungen (GAP) von Interesse, die entsprechend auch nur von anerkannten Werkstätten, wie Hager Autogas Service – Sven Hager GmbH, durchgeführt werden dürfen. Denn diesen Markt (und vor allem die Autofahrer) mit allem was bis dahin an unfachmännisch durchgeführten Umrüstungen auch passiert ist, gilt es zu schützen. Besonders vor dem Hintergrund der stark steigenden Zulassungszahlen von Fahrzeugen die mit LPG Autogas angetrieben werden, also bisher auf LPG Autogas umgerüstet werden.
Seit den 90er Jahren hat die Zahl der mit Autogas LPG angetriebenen Fahrzeuge stark zugenommen. Bis dato fahren laut Kraftfahrt-Bundesamt ca. 465.220 Pkw auf deutschen Straßen, die mit einer Autogasanlage nachgerüstet wurden. Auch der offizielle deutsche Verband Flüssiggas in Berlin bestätigt, dass sich hierzulande mehr als 450.000 Autofahrer für die schadstoffarme Antriebstechnologie entschieden haben. Nach aktuellen Prognosen werden somit 2015 mehr als 1,5 Millionen Flüssiggas-Fahrzeuge auf deutschen Straßen unterwegs sein. Wenn man bedenkt, dass der Bedarf an Kraftstoff bisher schon über mehr als 6000 Autogastankstellen gedeckt wird, lässt sich erahnen wieviel LPG-Tankstellen im Jahr 2015 verfügbar sein werden.
ECE-R115 für Autogasanlagen.
Die aktuellen Vorschriften besagen, das die Flüssiggasanlagen in neuen Fahrzeugtypen-Typen im Rahmen der Typgenehmigung für das Gesamtfahrzeug nach den internationalen gültigen Regelungen ECE-R 67 Bauart genehmigt sein müssen. Nachgerüstete Autogassysteme sollten grundsätzlich nach der ECE-R 115 genehmigt sein. Die Genehmigungen nach ECE-R 115 können, bezogen auf eine „Fahrzeugfamilie“, für Typen von Nachrüstsystemen erteilt werden. Es wird allerdings auch zukünftig noch möglich sein, dass für Kleinserien oder Einzelanlagen, die als Einzelsystem nachgerüstet wurden, ein Einzelgutachten erstellen zu lassen. Grundvoraussetzung für die Erstellung des Einzelgutachtens ist, dass alle einzelnen Bauteile des Nachrüstsystems nach ECE-R 67 genehmigt sind und das ECE-Genehmigungszeichen auf dem jeweiligen Bauteil angebracht ist.
Eintragung der Autogasanlage ist Pflicht.
Hager Autogas Service, der Einbaubetrieb für Qualität in Berlin Brandenburg, verbaut mit der Vialle LPi oder Twinfuel Autogasanlage fast ausschließlich nach ECE-R 115 genehmigte Systeme. Bei vielen (wenn nicht den meisten) Einbaubetrieben ist es leider so, dass der überwiegende Teil der Autogasanlagen ohne Teilegenehmigung oder Teilegutachten nach ECE-R 115 angeboten und eingebaut wird. Der Einbau dieser Autogasanlage führt dann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeuges.
Dann bleibt nur noch die Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen. Dieser überprüft, inwieweit das Gesamtfahrzeug durch die Nachrüstung der Autogasanlage beeinflusst wurde – als Beispiel in Bezug auf das Abgasverhalten. Der Sachverständige erstellt den Vorschlag zur Änderung der Fahrzeugdokumente, mit dem Sie dann unverzüglich die Zulassungsbehörde aufsuchen sollten. Wir empfehlen, dies im Zeitram von max. 4 Wochen zu erledigen. Nach der Eintragung heißt es dann aber endlich: Lächeln beim Tanken!